Leistungsübersicht
Unsere Leistungen
Von der Hauptuntersuchung bis zur Gasanlagenprüfung — ein Überblick über alle Prüfungen, die wir in Paderborn anbieten.

Hauptuntersuchung (HU) in Paderborn
Die gesetzlich vorgeschriebene Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO, inklusive Abgasuntersuchung, für nahezu alle Fahrzeugklassen.
PTI / RTI Prüfung litauische Fahrzeuge
Periodische technische Untersuchung (PTI) und Nachuntersuchung (RTI) für litauisch zugelassene Nutzfahrzeuge nach der EU-Richtlinie 2014/45/EU.
Sicherheitsprüfung (SP) in Paderborn
Die gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung sicherheitsrelevanter Bauteile an schweren Nutzfahrzeugen und Anhängern, ergänzend zur Hauptuntersuchung.
Änderungsabnahme in Paderborn
Die Begutachtung technischer Fahrzeugänderungen nach § 19 Abs. 3 StVZO, damit die Betriebserlaubnis nach einem Umbau erhalten bleibt.
Oldtimer Gutachten in Paderborn
Das Gutachten nach § 23 StVZO für die Zulassung historischer Fahrzeuge mit H-Kennzeichen oder rotem 07-Kennzeichen.
BOKraft Prüfung in Paderborn
Die Untersuchung nach der BOKraft für Fahrzeuge im gewerblichen Personenverkehr, ergänzend zur Hauptuntersuchung.
Gasanlagenprüfung in Paderborn
Einbauprüfung, wiederkehrende Prüfung und Prüfung nach Reparatur für Gasanlagen an LPG- und CNG-Fahrzeugen sowie an Wohnmobilen und Wohnwagen.
Abgasuntersuchung (AU) in Paderborn
Die Untersuchung des Motormanagements und Abgasreinigungssystems (UMA) — gesetzlich vorgeschriebener Bestandteil der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO.
Tempo-100-Plakette in Paderborn
Die Begutachtung für die Tempo-100-Plakette, die bestimmten Pkw-Anhänger- und Wohnwagen-Gespannen bis zu 100 km/h statt 80 km/h erlaubt — nach der 9. Ausnahmeverordnung zur Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).
Ohne eigene Detailseite
Weitere Leistungen
Für diese Leistungen liegt kein eigenständiger Fachtext vor — sprechen Sie uns direkt an.
- GGVSEB / ADR – PrüfungPrüfung von Fahrzeugen für den Transport gefährlicher Güter.
- UVV / BGV / GUV – Prüfung an FahrzeugenUnfallverhütungsvorschriften-Prüfung an Fahrzeugen.
- Begutachtungen gem. § 5 FZVEine Begutachtung für Fahrzeuge, deren Betrieb von der Zulassungsbehörde eingeschränkt oder untersagt wurde (§ 5 FZV — Beschränkung und Untersagung des Betriebs von Fahrzeugen).
Ihre Prüfung ist nicht dabei?
Kontaktieren Sie uns — wir beraten Sie gerne und sagen Ihnen, welche Untersuchung Sie benötigen.
