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Oldtimerbegutachtung

Oldtimer Gutachten in Paderborn

Das Gutachten nach § 23 StVZO für die Zulassung historischer Fahrzeuge mit H-Kennzeichen oder rotem 07-Kennzeichen.

  • § 23 StVZO
Armaturenbrett und Tachometer eines historischen Fahrzeugs

Der Weg zum H-Kennzeichen beginnt mit dem richtigen Gutachten

Ein historisches Fahrzeug ist mehr als nur ein Auto — es ist ein Stück Technik- und Automobilgeschichte. Damit Ihr Fahrzeug offiziell als Oldtimer anerkannt wird und ein H-Kennzeichen oder ein rotes 07-Kennzeichen erhalten kann, ist ein Gutachten nach § 23 StVZO erforderlich.

Unsere Prüfingenieure begutachten Ihr Fahrzeug sorgfältig nach den gesetzlichen Vorgaben und erstellen das notwendige Oldtimergutachten für die Zulassungsstelle.

Wann gilt ein Fahrzeug als Oldtimer?

  • Erstzulassung vor mindestens 30 Jahren
  • Weitgehend originaler oder zeitgenössisch umgebauter Zustand
  • Guter Pflege- und Erhaltungszustand
  • Das Fahrzeug dient der Erhaltung des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts

Während der Begutachtung prüfen wir unter anderem die Originalität, den technischen Zustand sowie den allgemeinen Pflegezustand Ihres Fahrzeugs.

Welche Änderungen sind zulässig?

Zeitgenössische Umbauten sind grundsätzlich möglich, wenn sie zum Erscheinungsbild und zur Bauzeit des Fahrzeugs passen. Nicht zulässig sind in der Regel:

  • moderne Tuning-Umbauten
  • nicht zeitgenössische Karosserieänderungen
  • ungeeignete Anbauteile
  • technische Veränderungen ohne historischen Bezug

Gerne beraten wir Sie bereits vor der Begutachtung, ob Ihr Fahrzeug die Voraussetzungen für ein H-Kennzeichen erfüllt.

Welche Vorteile bietet das H-Kennzeichen?

  • Pauschale Kraftfahrzeugsteuer unabhängig von Hubraum und Emissionsklasse
  • Attraktive Oldtimer-Versicherungstarife (je nach Versicherer)
  • Freie Einfahrt in Umweltzonen
  • Offizielle Anerkennung als historisches Fahrzeug
  • Werterhalt und dokumentierter Fahrzeugzustand

Auch mit einem H-Kennzeichen bleibt die regelmäßige Hauptuntersuchung im vorgeschriebenen Intervall erforderlich.

Welche Unterlagen benötigen Sie?

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • Gültigen Nachweis der Hauptuntersuchung (HU), sofern erforderlich
  • Vorhandene Fahrzeugunterlagen, Prospekte oder Nachweise über zeitgenössische Umbauten (falls vorhanden)

Je vollständiger die Unterlagen sind, desto einfacher kann die Begutachtung erfolgen.

Was erhalten Sie nach der Begutachtung?

Nach erfolgreicher Prüfung erstellen wir das Gutachten nach § 23 StVZO. Dieses Gutachten benötigen Sie für die Zulassung eines Fahrzeugs mit H-Kennzeichen oder rotem 07-Kennzeichen bei der zuständigen Zulassungsstelle.

Die Oldtimerbegutachtung nach § 23 StVZO ist eine eigenständige Begutachtung. Die Hauptuntersuchung sowie eine gegebenenfalls erforderliche Abgasuntersuchung sind nicht Bestandteil des Oldtimergutachtens und werden separat durchgeführt.

Unser Service

  • Oldtimerbegutachtung nach § 23 StVZO
  • Begutachtung für H-Kennzeichen und rotes 07-Kennzeichen
  • Kompetente Beratung vor der Begutachtung
  • Sorgfältige Bewertung von Originalität und Erhaltungszustand
  • Persönlicher Service und transparente Beratung

Sie möchten Ihr Fahrzeug als Oldtimer zulassen oder sind unsicher, ob die Voraussetzungen erfüllt sind? Kontaktieren Sie uns — wir beraten Sie gerne und begleiten Sie auf dem Weg zum H-Kennzeichen.

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