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Hauptuntersuchung

Hauptuntersuchung (HU) in Paderborn

Die gesetzlich vorgeschriebene Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO, inklusive Abgasuntersuchung, für nahezu alle Fahrzeugklassen.

  • § 29 StVZO
Nutzfahrzeug über der Prüfgrube in der Prüfhalle

Sicherheit beginnt mit einer erfolgreichen Hauptuntersuchung

Die Hauptuntersuchung (HU) einschließlich der Abgasuntersuchung (AU) ist gesetzlich nach § 29 StVZO vorgeschrieben und dient der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer sowie dem Schutz der Umwelt.

In unserer Prüfstelle führen wir die Hauptuntersuchung für nahezu alle Fahrzeugarten schnell, kompetent und unabhängig durch. Unsere Prüfingenieure arbeiten im hoheitlichen Auftrag und prüfen Ihr Fahrzeug nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben.

Was wird bei der Hauptuntersuchung geprüft?

Während der Hauptuntersuchung werden sämtliche sicherheitsrelevanten Bauteile Ihres Fahrzeugs kontrolliert. Dazu gehören unter anderem:

  • Bremsanlage
  • Lenkung
  • Fahrwerk und Achsen
  • Reifen und Räder
  • Beleuchtung und elektrische Anlagen
  • Karosserie und Rahmen
  • Sicherheitsausstattung
  • Auspuffanlage
  • Umweltrelevante Komponenten
  • Abgasuntersuchung (AU) — eigene Detailseite

Insgesamt werden dabei weit über 150 Prüfpunkte kontrolliert, um die Verkehrs- und Betriebssicherheit Ihres Fahrzeugs sicherzustellen.

Die Abgasuntersuchung ist fester Bestandteil der Hauptuntersuchung. Details zu Ablauf, geprüften Komponenten und den Folgen einer nicht bestandenen AU finden Sie auf der Detailseite zur Abgasuntersuchung.

Wann ist die nächste Hauptuntersuchung fällig?

Die nächste HU erkennen Sie an der Prüfplakette auf dem hinteren Kennzeichen. Die Prüffristen im Überblick:

Fahrzeug Intervall
Neufahrzeuge erste HU nach 36 Monaten
PKW anschließend alle 24 Monate
Wohnmobil mit einer zulässigen Gesamtmasse ≤ 3,5 t 24 Monate
Wohnmobil mit einer zulässigen Gesamtmasse > 3,5 t (bei erstmals in den Verkehr gekommenen Fahrzeugen nach dem 6. Jahr) 12 Monate
LKW über 3,5 Tonnen jährlich
Taxi und Mietwagen jährlich

Wird die HU um mehr als zwei Monate überzogen, schreibt der Gesetzgeber eine erweiterte Hauptuntersuchung vor. Hierfür fällt eine zusätzliche Gebühr an.

Warum unsere Prüfstelle?

  • Amtliche Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO
  • Hauptuntersuchung inklusive Abgasuntersuchung
  • Prüfung aller LKW-Klassen (N1, N2, N3) und Anhängerklassen (O1–O4)
  • Wohnmobile, Wohnwagen, Motorräder, Trikes und Quads
  • Moderne Prüftechnik
  • Kompetente und unabhängige Prüfingenieure
  • Effiziente Terminvergabe

Ihre Sicherheit ist unser Auftrag. Vereinbaren Sie jetzt Ihren Termin zur Hauptuntersuchung — wir freuen uns auf Ihren Besuch.

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