Änderungsabnahme
Änderungsabnahme in Paderborn
Die Begutachtung technischer Fahrzeugänderungen nach § 19 Abs. 3 StVZO, damit die Betriebserlaubnis nach einem Umbau erhalten bleibt.
- § 19 Abs. 3 StVZO

Änderungen am Fahrzeug? Wir sorgen dafür, dass alles seine Ordnung hat
Technische Änderungen am Fahrzeug müssen häufig von einem amtlich anerkannten Prüfingenieur überprüft werden. Mit einer Änderungsabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO stellen wir sicher, dass Ihr Fahrzeug trotz Umbauten weiterhin den gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Betriebserlaubnis erhalten bleibt.
Unsere Prüfingenieure begutachten die fachgerechte Montage sowie die zulässige Verwendung der eingebauten Fahrzeugteile und stellen Ihnen nach erfolgreicher Prüfung die entsprechende Änderungsabnahmebescheinigung aus.
Typische Änderungen, die wir prüfen
- Räder- und Reifenkombinationen
- Spurverbreiterungen
- Sportfedern und Tieferlegungen
- Gewindefahrwerke
- Anhängerkupplungen
- Sportauspuffanlagen
- Karosserieanbauteile (z. B. Frontspoiler, Heckspoiler oder Seitenschweller)
- Zulässige Beleuchtungsumbauten
- Sportlenkräder
- Weitere Fahrzeugan- und Umbauten mit gültigem Teilegutachten oder ABE
Welche Unterlagen müssen Sie mitbringen?
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis), sofern vorhanden
- Teilegutachten oder Teilegenehmigung
- Gegebenenfalls weitere zum Bauteil gehörende Unterlagen
Nur wenn die vorgeschriebenen Unterlagen vollständig vorliegen und alle Auflagen eingehalten wurden, kann eine Änderungsabnahme durchgeführt werden.
Muss die Änderung eingetragen werden?
Ob eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere erforderlich ist, hängt von der jeweiligen Genehmigung des eingebauten Bauteils ab. In vielen Fällen genügt es zunächst, die Änderungsabnahmebescheinigung im Fahrzeug mitzuführen. Ist eine Eintragung bei der Zulassungsstelle erforderlich, informieren wir Sie nach der Prüfung über die weiteren Schritte.
Warum ist eine Änderungsabnahme wichtig?
Nicht ordnungsgemäß abgenommene Fahrzeugänderungen können zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. Mit einer Änderungsabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO stellen Sie sicher, dass Ihr Fahrzeug weiterhin verkehrssicher und gesetzeskonform unterwegs ist.
Unser Service für Sie
- Änderungsabnahmen nach § 19 Abs. 3 StVZO
- Kompetente Beratung zu den erforderlichen Unterlagen
- Prüfung fachgerecht montierter Fahrzeugteile
- Effiziente Terminvergabe
- Transparente und zuverlässige Abwicklung
Sie möchten Ihr Fahrzeug nach einem Umbau prüfen lassen? Vereinbaren Sie gerne einen Termin — wir beraten Sie kompetent und zuverlässig.
