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Tempo-100-Plakette

Tempo-100-Plakette in Paderborn

Die Begutachtung für die Tempo-100-Plakette, die bestimmten Pkw-Anhänger- und Wohnwagen-Gespannen bis zu 100 km/h statt 80 km/h erlaubt — nach der 9. Ausnahmeverordnung zur Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).

  • 9. Ausnahmeverordnung zur StVO

Bis zu 100 km/h statt 80 km/h

Die Tempo-100-Plakette berechtigt bestimmte Pkw-Anhänger- und Wohnwagen-Gespanne, auf deutschen Autobahnen und Kraftfahrstraßen mit bis zu 100 km/h statt der regulären 80 km/h zu fahren. Sie wird auf der Rückseite des Anhängers angebracht und bestätigt, dass das Gespann die gesetzlichen Anforderungen der 9. Ausnahmeverordnung zur Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) erfüllt.

Voraussetzungen

Für die Erteilung der Tempo-100-Plakette müssen unter anderem folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Das Zugfahrzeug darf eine zulässige Gesamtmasse von 3,5 Tonnen nicht überschreiten.
  • Das Zugfahrzeug muss mit einem ABS-Bremssystem ausgestattet sein.
  • Der Anhänger muss technisch für die Tempo-100-Zulassung geeignet sein.
  • Der Anhänger muss mit einer hydraulischen Stoßdämpfung ausgestattet sein.
  • Die Reifen des Anhängers dürfen nicht älter als sechs Jahre sein und müssen mindestens den Geschwindigkeitsindex L (120 km/h) besitzen.
  • Das zulässige Gewichtsverhältnis zwischen Zugfahrzeug und Anhänger muss den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

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